Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BRAND Werkzeug- und Maschinenbau GmbH
Stand: 01.01.2020
1. Geltungsbereich
1.1. Es gelten ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur dann, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkennen.
1.2. Mit der Auftragserteilung oder der Abnahme von Lieferungen erkennt der Besteller die Geltung unserer Geschäftsbedingungen nicht nur für das Geschäft, sondern auch für alle zukünftigen Geschäfte an.
1.3. Unsere Angebote gelten für Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
2. Vertragsabschluss / Abweichungen
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
2.2. Enthält unsere schriftliche Bestätigung Abweichungen von der Bestellung, so gelten diese als genehmigt, sofern nicht innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bestätigung widersprochen wird.
2.3. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2.4. Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte stellen branchenübliche Annäherungswerte dar. Technisch erforderliche Konstruktions- und Materialabweichungen behalten wir uns vor, soweit zumutbar. Geringfügige Farbton- oder Oberflächenabweichungen sind zulässig, sofern Gesamteindruck und Funktion nicht beeinträchtigt werden.
2.5. Bei Waren mit fortlaufender Auslieferung sind uns Abrufe für ungefähr gleiche Monatsmengen aufzugeben. Bei nicht rechtzeitigem Abruf sind wir nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, selbst einzuteilen und zu liefern, zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen.
2.6. Werks- und Abnahmezeugnisse werden nur auf Wunsch und gegen Berechnung zur Verfügung gestellt.
3. Rücktritt
3.1. Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn seine Erfüllung auf unüberwindbare technische Schwierigkeiten stößt oder uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen.
3.2. Wir sind ferner berechtigt zurückzutreten, sofern ein Vorlieferant aus von uns nicht zu vertretenden Gründen in Verzug gerät.
3.3. Ereignisse höherer Gewalt (auch Streik, Aussperrung u. ä.) berechtigen uns zum Rücktritt.
4. Preise
4.1. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk, ausschließlich Verpackungs- und Versandkosten.
4.2. Berechnet wird grundsätzlich der zum Zeitpunkt der Bestellung gelistete Preis; verbindlich ist der von uns nach Eingang der Bestellung bestätigte Preis.
4.3. Bei Anschlussaufträgen besteht keine Bindung an vorangegangene Preisvereinbarungen.
4.4. Nachberechnungen behalten wir uns vor, falls sich Legierungszuschläge nach Vertragsabschluss und vor Lieferung verändern.
5. Lieferung / Gefahrenübergang / sonstige Kosten
5.1. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
5.2. Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, Kosten für Rücklieferung und/oder Einlagerung sowie Verwaltungsaufwand zu berechnen.
5.3. Mit Übergabe der Ware an den Frachtführer geht das Risiko auf den Besteller über. Auf Wunsch schließen wir eine Transportversicherung ab.
5.4. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus nicht von uns zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft über.
5.5. Nimmt der Besteller nicht unverzüglich ab, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers einzulagern.
5.6. Die Ware wird unter Berücksichtigung von Beschaffenheit und Transportgegebenheiten geliefert; wir sind bemüht, Verpackung zu minimieren.
6. Lieferzeit
6.1. Der voraussichtliche Liefertermin ist ein unverbindlicher Richtwert und bezieht sich auf die Übergabe an den Frachtführer; er setzt die Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen voraus.
6.2. Liefer-/Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (auch bei Lieferanten) haben wir nicht zu vertreten und berechtigen uns zur angemessenen Fristverlängerung.
6.3. Vertragsänderungen während der Laufzeit berechtigen zu angemessenen Lieferfristverlängerungen.
6.4. Aus Überschreitung einer Lieferfrist oder Lieferverzug kann der Besteller keine Schadensersatzansprüche herleiten, es sei denn, die Überschreitung beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Zahlungsbedingungen
7.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
7.2. Bei Verzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen, sofern kein höherer Schaden nachgewiesen wird.
7.3. Eine Aufrechnung oder Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7.4. Aufträge von Neukunden werden bis zur positiven Bonitätsprüfung nur gegen Vorkasse bearbeitet.
7.5. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit in Zweifel stellen, sind wir zur sofortigen Fälligstellung, zu Vorauszahlungen oder zum Rücktritt berechtigt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Tilgung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
8.2. Bei Verbindung/Vermischung erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes; Be-/Verarbeitung erfolgt für uns als Hersteller.
8.3. Forderungen aus Weiterveräußerung gehen bereits mit Abschluss des Kaufvertrages bis zur Höhe des Rechnungswertes auf uns über.
8.4.–8.8. Der Besteller hat auf Verlangen Abtretungen anzuzeigen und Unterlagen auszuhändigen; Vorbehaltsware darf nur im regelmäßigen Geschäftsgang verwendet werden; bei Verzug können wir Herausgabe verlangen; mit vollständiger Bezahlung geht das Eigentum über; Übersicherung über 20 % wird auf Verlangen freigegeben; Pfändungen sind unverzüglich anzuzeigen.
9. Gewährleistung / Haftung
9.1. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr.
9.2. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen schriftlich geltend zu machen; verdeckte Mängel unverzüglich nach Feststellung.
9.3. Begründeten Mängelrügen entsprechen wir durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung in angemessener Frist.
9.4. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer mindern oder zurücktreten; Schadenersatz nur im gesetzlichen Umfang.
9.5.–9.9. Unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung oder ungeeigneter Einbauort führen zum Verlust der Mängelansprüche; Farbtonabweichungen bei Nachlieferungen sind ausgeschlossen; die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck ist vom Besteller zu prüfen; Haftung nur bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit, ausgenommen Schäden an Leben, Körper, Gesundheit.
10. Datenschutz
Zwecks ordnungsgemäßer kaufmännischer Ablauforganisation sind wir berechtigt, personen- und unternehmensbezogene Daten zu speichern und zu verarbeiten.
11. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Recht
11.1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist, sofern nicht anders vereinbart, D-09569 Oederan.
11.2. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Freiberg. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.
11.3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
